Akquise
Als Akquise werden alle Maßnahmen der Kundengewinnung bezeichnet.
Kaltakquise ist der erste Kontakt zu einem potenziellen Kunden, mit dem bisher keine Geschäftsbeziehung bestanden hat.
Im Privatkundenbereich ist in Deutschland ein so genannter Kaltanruf nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten.
Dieser darf nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung des Privatkunden erfolgen.
Bei Gewerbetreibenden reicht seine mutmaßliche Einwilligung, die sich aus dem Geschäftsgegenstand ergeben kann, aus.
Als Warmakquise, wird ein Kontakt mit dem potentiellen Kunden bezeichnet der nicht zum ersten Mal aufgenommen wird. Also bestehende Kunden aus einem anderen Bereich oder Kunden, die selbst einen Kontakt per Telefon oder schriftlich gewünscht haben.